Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Unternehmer Netzwerk Seelbach e.V. hat folgende Beitragsordnung beschlossen.

1.  Ordentliche Mitglieder bezahlen folgende Beiträge

  • Solo-Selbstständige – 120,00 € p.a.
  • 1 – 3 Vollbeschäftigte – 192,00 € p.a.
  • 4 – 10 Vollbeschäftigte – 312,00 € p.a.
  • 10 - 25 Vollbeschäftigte – 504,00 € p.a.
  • über 25 Vollbeschäftigte – 816,00 € p.a.

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind Teilzeitkräfte entsprechend anteilig zu berücksichtigen. Minijobber werden mit dem Faktor 0,20 berücksichtigt. In der Summe wird immer auf volle Stellen aufgerundet. Mitarbeitende Familienangehörige sind mitzurechnen. Die freiwillige Zahlung eines höheren Mitgliedbeitrages ist möglich.

Bei Mitgliedsunternehmen mit mehreren Standorten werden als Grundlage für die Beschäftigtenzahl nur die Mitarbeiter hinzugezogen, die auch am Standort Seelbach beschäftigt sind. Hat ein Mitglied keinen Standort in Seelbach so ist für die Ermittlung des Beitrages immer die Gesamtzahl seiner Mitarbeiter maßgeblich.

Für Unternehmen die Ihre Mitgliedschaft über den §3, Punkt 7 Abs. 2 erlangen (auswertige Unternehmen) gilt ebenfalls die Gesamtzahl der Beschäftigten als Bemessungsgrundlage.

Vereine werden immer mit dem Mindest-Mitgliedsbeitrag (wie Solo-Selbständige) abgerechnet.


2. Maßgeblich ist der Personalbestand zu Jahresbeginn.

Die Abfrage der Personalbestände erfolgt einmalig bzw. bei Aufnahme des Mitgliedes. Änderungen im Personalbestand sind durch das Mitglied rechtzeitig zu Jahresbeginn zu melden.


3. Fördernde Mitglieder bezahlen einen Beitrag von mindestens 24 € pro Jahr.

Die freiwillige Zahlung eines höheren Mitgliedbeitrages ist möglich.


4. Der Beitrag ist von allen Mitgliedern zum Beginn des Geschäftsjahres zu entrichten.


5. Im Laufe des Jahres neu eintretende Mitglieder haben einen anteiligen Beitrag zu entrichten.


6. Die Mitglieder erhalten eine gesonderte Rechnung über den Mitgliedsbeitrag.