Die Mitglieder verpflichten sich durch Aufnahme in den Verein
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen Arbeitsgruppen für besondere Projekte und Themen ernennen. Arbeitsgruppen können zeitlich begrenzt oder
dauerhaft einberufen werden. Die Teilnahme an Arbeitsgruppen steht jedem Vereinsmitglied offen. Arbeitsgruppen können aus beliebig vielen Mitgliedern bestehen.
Über jede Sitzung des Vorstands und jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Etwa gefasste Beschlüsse sind im Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
Eventuelle Jahresüberschüsse werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Seelbach, im August 2022